Erwägung 46 der Richtlini
e erwähnt in diesem Rahmen noch, dass die angebotenen Versicherungsprodukte « nicht den gesetzlichen Vorschriften, die in [dem] Mitgliedstaat das Allgemeininteresse schützen, zuwiderlaufen [dürfen,] unter der Bedingung, dass die betreffenden Vorschriften in nic
htdiskriminierender Weise auf alle Unternehmen
angewendet werden, die in [dem] Mitgliedstaat Geschäfte betreiben, und dass sie für das gewünschte Ziel objektiv erforder
lich und a ...[+++]ngemessen sind ».