2. weist darauf hin, dass die Empfehlung f
ür 2008, wie sie im Rahmen seiner oben genannten Entschließung vom 29. März 2007 angenommen wurde,
einerseits dahingehend lautet, dass der Haushaltsplan auf der Grundlage des begründeten und tatsächlichen Bedarfs an Haushaltsmitteln auf
einer Höhe festgesetzt werden sollte, die dem Organ innerhalb
einer vernünftigen Höhe von Finanzmitteln ein möglichst effizientes Arbeiten ermöglicht, und andererseits vorsieht, die Erhöhung des Haushaltsvolumens des E
...[+++]uropäischen Parlaments auf die Anpassung an die laufenden Preise zu beschränken;