In der Erwägung, dass die Zweckbestimmung der Zonen nach der Bew
irtschaftung nur im Rahmen eines neuen Verfahrens zur Revision des Sektorenplans verändert
werden kann; dass diese Anträge spezifisch zu begründen sind; dass diese Verfahren nicht nur eine Bewertung der Auswirkungen, sondern auch eine Befragung der Bevölkerung voraussetzen; dass die Region nicht in der Lage ist, sich ausdrücklich und endgültig zu verpflichten, eine weitere Änderung der Zweckbestimmung der Zone zu untersagen, da eine derartige Verpflichtung eine Verletz
...[+++]ung von Artikel 1 des CWATUP darstellen würde;