Die Mitgliedstaaten sollten jedoch sicherstellen, dass diese Arb
eitsplätze gemeldet werden und dass in den Fällen, in denen davon auszugehen ist, dass die Exposition der Arbeitskräfte eine effektive Dosis von
6 mSv pro Jahr oder einen entsprechend
en zeitintegrierten Radon-Expositionswert überschreitet, diese wie eine geplante Expositionssituation behandelt werden, dass die betreffenden Dosisgrenzwerte gelten und dass von den Mitgliedstaaten festgelegt wird, welche operativ
...[+++]en Schutzanforderungen Anwendung finden müssen.