Sollte jedoch auf einen Gefahrenhinweis auf der Verpackung verzichtet werden, wäre den Verbrauchern diese spezielle Gefahr nicht bekannt. In diesem Änderungsantrag spiegeln sich die im Rahmen der Richtlinie über gefährliche Zubereitungen angewandten gängigen Praktiken für Gemische wider, die als R10 oder R52/53 eingestuft werden, d. h., es handelt sich hierbei um Einstufungen, bei denen kein Gefahrenschild erforderlich ist.
Het voorgestelde amendement weerspiegelt de bestaande praktijk in de richtlijn inzake gevaarlijke preparaten voor mengsels die zijn ingedeeld als R10 of R52/53, d.w.z. indelingen waarvoor geen gevarensymbool bestaat.