3. schlägt vor, obwohl Zuwendungen für Arbeitslose entscheidende Bedeutung haben, die Frist, in der den einzelnen Arbeitslosen Zugang zu den aktiven beschäftigungspolitischen Maßnahmen zu garantieren ist, ab der Verabschiedung der jetzigen Leitlinien auf nicht mehr als zwei Jahre zu verkürzen und den Mitgliedstaaten angemessene Leitlinien an die Hand zu geben, wobei klarere Fristen und Follow-up-Instrumente festzulegen sind; stellt fest, dass öffentliche Arbeitsvermittlungsstellen strukturelle Reform und die Fortbildung des Personals benötigen und dass die Zusammenarbeit mit privaten Arbeitsvermittlungsstellen und Umschulungsanbietern unter gebühr
ender Beachtung von Qualitätsnormen intensiviert werden ...[+++] müssen;