In der Erwägung, dass das Ressort
" Raumordnung" den Punkt "ursprünglicher Stand der Umwelt und der möglicherweise betroffenen Gebiete" abändern möchte, damit der Inhalt des Umweltverträglichkeitsberichts mit Artikel D.VIII.33, § 3, Ziffer 6 des GRE übereinstimmt; dass es erachtet, da
ss das Wort "unter" durch das Wort "einschließlich" ersetzt wird; dass es der Meinung ist, dass der Satz über die untersuchte
Fläche wie folgt zu ergänzen ist: "Die untersuch ...[+++]te Fläche erstreckt sich auf das ganze Gebiet der Wallonie, berücksichtigt aber die Wechselwirkungen mit den angrenzenden Gebieten";