Grundsätzlich sollten wichtige Programmierungsbeschlüsse im Rahmen del
egierter Rechtsakte gefasst werden, während Durchführungsbeschlüsse für normale, vorhersehbare Maßnahmen, die im Einklang mit den Programmierungsbeschlüssen stehen oder hohe Geldbeträge
betreffen, nach dem Prüfverfahren und – zur Vermeidung von Mikromanagement – Beschlüsse, die geringere Geldbeträge betreffen, nach dem Beratungsverfahren angenommen
werden sollten, wobei Flexibilität für die Fälle vorgesehen
werden ...[+++] sollte, in denen die Kommission dringende Beschlüsse in Krisensituationen fassen muss.