Das Prüfverfahren sollte für den Erlass von Durchführungsrechtsakten angewendet werden: um festzulegen, ob bestimmte Kategorien elektrischer oder elektronischer Produkte der Definition des Begriffs „Funkanlage“ entsprechen, um die praktischen Regelungen dafür festzulegen, wie die Informationen ü
ber die Konformität verfügbar zu machen sind und wie die Registrierung und die Anbringung der Registriernummer an der Funkanlage zu erfolgen haben, und um die Äquivalenz zwischen gemeldeten Funkschnittstellen festzustellen und eine Funkanlagenk
...[+++]lasse zuzuteilen.