Gemäss dieser Rechtsprechung führt das Recht auf Anhörung für den Antragsteller dazu, dass er das Recht hat, die Aktenstücke einzusehen, die zu berücksic
htigen sind bei der Prüfung des Antrags sowie bei der Entscheidung, die sich aus dieser Prüfung ergibt, und in jedem Fall diejenigen, in denen
Argumente gegen die Erteilung der beantragten Genehmigung dargelegt werden, damit er sein Rec
ht auf Verteidigung seiner Interessen vor dem ...[+++]Minister oder dessen Beauftragtem gemäss Artikel 55 des Gesetzes vom 29. März 1962 ordnungsmässig geltend machen kann.