Die Aufteilung der Sitze unter den Mitgliedstaaten erfolgt durch einen einstimmigen Beschluss des Rates. Die Mitglieder des Ausschusses der Regionen werden von nun an auf fünf Jahre, und nicht mehr auf vier Jahre, ernannt, während der Präsident und das Präsidium des Ausschusses für zweieinhalb Jahre gewählt werden.
De leden van het Comité van de Regio’s worden voortaan voor een ambtstermijn van vijf jaar in plaats van vier jaar benoemd.