die heute erlassene Richtlinie zur Stärkung bestimmter Aspekte der Unschuldsvermutung und des Rechts auf Anwesenheit in der Verhandlung in Strafverfahren, die Richtlinie über besondere Verfahrensgarantien für Kinder, auf die sich das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission im Dezember 2015 geeinigt haben (siehe MEX/15/6350), die aber vom Rat noch angenommen werden muss, eine Richtli
nie über vorläufige Prozesskostenhilfe für Verdächtige oder
Beschuldigte, denen die Freiheit entzogen ist, sowie über Prozesskostenhilfe in Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen
...[+++]Haftbefehls, über die noch verhandelt wird.