Artikel 30 des Gesetzes vom 23. Dezember 2005 verbindet mit der Verpflichtung der Sektoren, die Anstrengungen in Sachen Ausbildung zu erhöhen, einen finanziellen Sanktionsmechanismus, der es ermöglicht, den Arbeitgeberbeitrag zur Finanzierung des Bild
ungsurlaubs um 0,05 Prozent zu erhöhen für die Unternehmen, die zu Sektoren gehören, die unzureichende Anstrengungen in Sachen Ausbildung unternehmen, wenn festgestellt wird, dass die globalen Anstrengungen in Sachen Ausbildung von mindest
ens 1,9 Prozent der gesamten Lohnmasse dieser ...[+++] Unternehmen nicht erreicht werden.