Einige Mitg
liedstaaten fordern eine UVP im Falle vorgesehener Kapazitätserweiterungen auch dann, wenn diese nicht mit baulichen Veränderungen einhergehen. Ü
berhaupt gibt es in vielen Mitgliedstaaten konkrete Bestimmungen in Bezug auf so wichtige Fragen wie
die Prüfung der vom Projektträger vorgelegten Umweltinformationen, die ,Salamitaktik", die Kumulierung mit anderen Projekten, die Risikobewertung, die Prüfung grenzüberschreitend
...[+++]er Auswirkungen, die Überwachung nach erfolgter Entscheidung und die Verbindung von UVP und IVU.