Die Entscheidungen dieser A
usschüsse sind zwar nicht rechtsverbindlich, doch wer sich einer Entscheidung nicht anschließen will, sollte dies öffentlich begründen; STELLT der Rat FEST, dass sich aus den Rechtsvorschriften der EU eine wachsende Zahl von Verpflichtungen für die Stufe-3-Ausschüsse ergibt, und ERSUCHT die Kommission, zu prüfen, ob für
bestimmte EU-weite Projekte, um deren Bearbeitung die Stufe-3-Ausschüsse ersucht werden, finanzielle Unterstützung aus dem EU-Haushalt geleistet wer
...[+++]den kann.