Die vorerwähnte Änderung betrifft auch die strukturierte
Einheitlichkeit der Programmpolitik, so wie es bereits jetzt in Artikel 137 des Dekrets vorgesehen ist, wobei anzunehmen ist, dass neben der Ausstrahlung von identischen Programmen zu gleichen Zeitpunkten oder zu verschiedenen Zeitpunkten (erster Satz
von Absatz 1), dies beispielsweise und unter anderem zu tun hat mit der Ausstrahlung von Programmen, die in Bezug auf Struktur und Programmierung des gesprochenen Wortes und/oder der Musik inhaltlich sehr ähnlich od
er nahezu ...[+++]identisch sind.