Die vorerwähnte Änderung betrifft auch die strukturierte Einheitlichkeit der Programmpolitik, so wie es bereits jetzt in Artikel 137 des Dekrets vorgesehen ist, wobei anzunehmen ist, dass neben der Ausstrahl
ung von identischen Programmen zu gleichen Zeitpunkten oder zu verschiedenen Zeitpunkten (erster Satz von Absatz 1), dies beispielsweise und unter anderem zu tun hat mit der Ausstrahlung von Programmen, die in Bezug auf Struktur und Programmierung des gesprochenen Wortes und/oder der Musik inhaltlich sehr
ähnlich oder nahezu identisch sind ...[+++].