die Informationen über physikalisch-chemische Eigenschaften nach Anhang V sowie alle verfügbaren sonstigen Angaben zu physikalisch-chemischen Eigenschaften, Toxizität und Ökotoxizität für Stoffe, die
in Mengen von einer Tonne oder mehr pro Jahr und pro Hersteller
oder Importeur hergestellt
oder importiert werden, und, wenn der Stoff kein Phase-in-Stoff ist,
oder wenn ein
oder mehrere der Sichtungskriterien nach Anhang Ic erfüllt ist bzw. sind, hat der Registrierungspflichtige die Informationen nach Anhang V bereitzustellen. Erfüllt de
...[+++]r Stoff das Kriterium (a) des Anhangs Ic, ist eine Stoffsicherheitsbeurteilung durchzuführen;