37. nimmt die Mitteilung der Kommission (KOM(2003) 274) zur Kenntnis, die die verschiedenen Rechtsgrundlagen für die aus dem ehemaligen Kapitel A-30 finanzierten Aktivitäten, die nunmehr infolge des ABB-Eingliederungsplans einer Rechtsgrundlage bedürfen, enthält; fordert den Rat dringend auf, eng mit dem Europäischen Parlament zusammenzuarbeiten, um die Rechtsgrundlage vor dem Ende des Haushaltsverfahrens 2004 zu verabschieden; weist darauf hin, dass es seine Präferenz für eine Rahmenverordnung geäußert hat, um Rigidität aufgrund spezifischer Anforderungen wegen verschiedener Rechtsgrundlagen, je nachdem welcher Vertragsartikel anwendbar ist, zu vermeiden; weist die Kommission darauf hin, dass die rechtlichen Aspekte die in Artikel 107 d
...[+++]er Haushaltsordnung festgeschriebenen Grundsätze betreffend die Umsetzung seiner Prioritäten nicht unterminieren sollten; wird dafür Sorge tragen, dass infolge der geänderten Beihilferegelung keine seiner politischen Prioritäten übergangen wird; plant, alle Vorschläge zusammen zu prüfen, um einen kohärenten legislativen Rahmen für alle Aktivitäten des ehemaligen Kapitales A-30 im Einklang mit der neuen Haushaltsordnung sicherzustellen;