Als n-1-Prinzip definiert die Kommission die „technische Kapazität der übrigen Gasversorgun
gsinfrastruktur bei Ausfall der größten Infrastruktur, die mindestens der Gesamtnachfrage des berechneten Gebiets nach Erdgas entsprechen sollte, die unter der Ann
ahme benötigt wird, dass in dem berechneten Gebiet für die Dauer von sechzig Tagen infolge einer extremen Kaltwetterperiode, wie sie statistisch gesehen einmal in zwanzig Jahren auftritt, eine außerorde
...[+++]ntlich hohe Nachfrage herrscht“.