10. Die geltenden Rechtsvo
rschriften über die biologische Abbaubarkeit von Tensiden in Detergenzien d
ecken lediglich die primäre Bioabbaubarkeit ab und gelten nur für anionische und nichtionische Tenside; sie sollten daher durch neue Rechtsvorschriften ersetzt werden, bei denen
die vollständige Bioabbaubarkeit im Mittelpunkt steht und die die wichtigen Belange im Zusammenhang mit der potenziellen Toxizität persistenter Metaboliten
...[+++] behandeln.