Die Beihilferegelung gilt nicht für Unternehmen, die in der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind. Sie kann für Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung von Agrarerzeugnissen gelten, es sei denn, die Höhe der Beihilfe wi
rd nach Maßgabe des Preises oder der Menge dieser Erzeugnisse bestimmt, die beim Primärerzeuger gekauft
oder von den betreffenden Unternehmen auf den Markt gebracht werden,
oder die Beihilfe wird nur dann gewährt, wenn
sie teilweise oder ganz an die Pr ...[+++]imärerzeuger weitergegeben wird.