6. macht deutlich, dass die Mitgliedstaaten die optionalen Entbürokratisierungsmaßnahmen oftmals nicht nutzen und somit die gemeinschaftsrechtlichen Vereinfachungsmöglichkeiten nicht
an die Unternehmen weitergeben und dass - im Gegenteil - Mitgliedstaaten auf bestehende EU-Vorgaben nationale, strengere Regeln aufsatteln; ersucht die Kommission aber zu überprüfen, ob die Umsetzung von Richtlinien, wie z.B. die Transparenz-Richtlinie , zu so genanntem "gold-plating" durch die Mitgliedstaaten geführt hat; unterstreicht, dass die Kommission den
Austausch bewährter Praktiken zwischen ...[+++]den Mitgliedstaaten fördern sollte, indem sie die positive Wirkung der verschiedenen Initiativen im Bereich der Vereinfachung deutlich macht;