Ziel dieser zusätzlichen Beaufsichtigung is
t die Kontrolle der potenziellen Risiken, die sich aus der Mehrfachbelegung von Eigenkapital ergeben, und der sogenannten Gruppen
risiken, d.h. dem Ansteckungsrisiko, dem mit der Komplexität der Verwalt
ung solcher Gruppen verbundenen Risiko, dem Konzentrationsrisiko sowie der Gefahr von Interessenkonflikten, die entstehen könnten, wenn eine Gruppe über mehrere Zulassungen für verschiedene Finanzdienstleistungen
...[+++] verfügt.