Folglich sollte der Inhaber eines Zeugnisses, das den erfolgreic
hen Abschluss einer postsekundären Ausbildung von mindestens einem Jahr
bescheinigt, Zugang zu einem reglementierten Beruf in einem Mitgliedstaat erhalten, in dem dieser Zugang von der Vorlage eines Zeugnisses über den erfolgreichen Abschluss einer Hochschu
l- oder Universitätsausbildung von vier Jahren abhängt, unabhängig von dem Niveau, zu dem der im Aufnahmemitgliedstaat verlangte Ausbildungsabschluss gehört
...[+++].