Die klagenden Parteien erwidern, dass die angefochtenen Bestimmungen sehr wohl einen Behandlungsunterschied bedeuteten zwischen verschiedenen Kategorien von Personen, die in der Klageschrift gegenübergestellt würden, d.h. nicht nur die Kategorie der Personen, die ihre Meinung frei äussern könnten, gegenüber den Einrichtungen, die die Dotation nur auf der Grundlage einer Mein
ungsäusserung einer politischen Partei verlieren könnten, sondern auch die Kategorie der Parlamentarier, die sich auf Artikel 58 der Verfassung berufen könnten, gegenüber den Parlamentariern, deren verfassungsmässige Immunität durch die angefochtene Norm verletzt werd
...[+++]e.