D. in der Erwägung, dass diese über 40 Millionen Zuwanderer zwar als der 26. Mitgliedstaat der Europäischen Union (und gemessen an der Bevölkerung al
s ihr fünftgrößter) betrachtet werden könnten, und das Anliegen und die Anstrengungen der Europäischen Union, diese Bevölkerung zu integrieren, mit den Bemühungen der Europäischen Union zur Integration der Beitrittsländer Schritt halten sollten und zwar in dem Bestreben, dieser integrationspolitischen Herausforderung gerecht zu werden – die, wenn sie nicht erfolgreich gemeistert wird, die Europäische Union in sozialer, w
irtschaftlicher und politischer ...[+++] Hinsicht in Frage stellen könnte – die Europäische Union jedoch nur sehr bescheidene Mittel bereitgestellt hat; in der Erwägung, dass dem neuen Europäischen Fonds für die Integration von Drittstaatsangehörigen (KOM(2005)0123) nicht nur langfristige Mittel zugewiesen werden müssen, sondern dass darüber hinaus sichergestellt werden sollte, dass die zuständigen Generaldirektionen der Kommission einen Teil ihrer Mittel für die Integrationspolitik der Europäischen Union bereitstellen,