2. hält die Umsetzung von ehrgeizigen, glaubwürdigen, vorherse
hbaren und stabilen Politiken – insbesondere in den Bereichen Energie und Klimaschutz – für wesentlich; fordert deshalb die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Ressourcen für die zweifachen Ziele der Bewältigung des Klimawandels und der Schaffung von Arbeitsplätzen und nachhaltigem Wachstum zu mobilisieren, während sie gleichzeitig die Grundsätze einer solid
en Haushaltsführung beachten müssen; unterstreicht daher, dass das europäische Ziel, den Energieverbrauch bis 20
...[+++]20 um 20 % zu verringern, unbedingt als verbindliche Auflage vorgegeben werden muss, und bekräftigt seine Unterstützung für die Verpflichtung des Rates, die Treibhausgasemissionen bis 2050 um 80 bis 95 % zu verringern;