Das erste Problem, über das der Hof befinden muss, bezieht sich auf die Frage, ob es mit den Artikeln 10 und 11 der Verfassung zu vereinbaren ist, dass die Arbeitgeber, bei denen d
ie Nettozunahme der Personalstärke zurückzuführen ist auf
Verlagerungen zwischen Unternehmen, die zur selben Gruppe oder zum selben Wirtschaftsgebilde gehören, und die Arbeitgeber, bei denen die Nettozunahme zurückzuführen ist auf Verlagerungen
zwischen nichtverbundenen Betrieben, gleich behandel
...[+++]t werden.