11° " Hauptbeschäftigung" : die berufliche Tätigkei
t einer natürlichen Person oder ggf. des geschäftsführenden Verwalters
oder Geschäftsführers
oder des geschäftsführenden Gesellschafters einer juristischen Person
oder einer dieser Personen, die aus dem betroffenen landwirtschaftlichen
oder gartenbaulichen Betrieb
oder Zuchtbetrieb ein steuerpflichtiges Nettoeinkommen bezieht, das mehr als 50% des steuerpflichtigen Nettobetrags ihres jährlichen, mit de
...[+++]r Ausübung der beruflichen Tätigkeit verbundenen Gesamteinkommens beträgt und die dieser Tätigkeit mehr als 50% ihrer gesamten jährlichen Arbeitsdauer widmet.