Die Verstädterungsgenehmigung, in der H
andlungen, Arbeiten oder Auflagen zugelassen werden, die für die Eröffnung, Änderung
oder Abschaffung eines Gemeindewegs erforderlich sind, und nicht als solche als Bedingung
oder Auflage aufgeführt werden, verfällt fü
nf Jahre nach ihrer Einsendung, wenn der Inhaber die vorgeschriebenen Handlungen, Arbeiten
oder Auflagen, die für die Eröffnung, Änderung
oder Abschaffung eines Gemeindeweges erf
...[+++]orderlich sind, nicht ausgeführt oder die geforderten finanziellen Garantien nicht aufgebracht hat.