„
landwirtschaftliche Parzelle“ ist eine zusammenhängende Fläche, auf der von
einem bestimmten Betriebsinhaber nur
eine bestimmte Kulturgruppe angebaut wird; muss im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. xxx/xxx [DZ] die Nutzung
einer Fläche innerhalb
einer Kulturgruppe getrennt angegeben werden, so wird die landwirts
chaftliche Parzelle durch diese besondere Nutzung erforderlichenfalls weiter eingegrenzt; die Mitgliedstaaten können zusät
...[+++]zliche Kriterien für eine weitere Abgrenzung einer landwirtschaftlichen Parzelle festlegen;