13. nimmt mit Bedauern zur Kenntnis, dass Belarus nicht mehr zu den Schwerpunktländern der Europäischen Initiative zur Förderung der Demokratie und zum Schutz der Menschenrechte (EIDHR 2002-4) gehört, da die Kommission festgestellt hat, dass die für die Umsetzung dieses Programms notwendigen Voraussetzungen im Empfängerland nicht gegeben sind (insbesondere durch den Präsidentenerlass Nr. 8); bedauert weiterhin, dass Belarus bei der in Kürze erscheinenden Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen
des TACIS-Programms Partnerschaft und institutioneller Auf- und Ausbau (IBPP) aus den bereits erwähnten Gründen nicht berücksichti
...[+++]gt wird; fordert die belarussische Regierung auf, insbesondere den Präsidentenerlass Nr. 8 unverzüglich zurückzunehmen und die Voraussetzungen zu schaffen, die eine erfolgreiche Umsetzung von EU-(ko)finanzierten Projekten im Bereich Ausbau der Demokratie sowie Menschenrechte (EIDHR, Tacis IBPP) ermöglichen;