76. ist sich bewusst, dass Busreisen für Touristen mit geringem Einkommen vorteilhaft sind und die Entwicklung des Fremdenverkehrs in Region
en begünstigen, die nicht an regionale Flughäfen oder Eisenbahnstrecken angebunden sind; weist auf die besondere Situation kleiner und mittlerer Busunternehmen hin, was die Verordnung (EG) Nr. 561/20
06 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr, insbesondere bei Rundreisen, betrifft; fordert die Kommission auf,
...[+++]sich dieser besonderen Frage anzunehmen und zu prüfen, ob die Ruhezeit auf die Zeit nach der Rundreise (nicht über zwölf Tage) verschoben werden kann;