Ziel des gemeinsames Konzeptes ist e
s, dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission rechtlich nicht bindende Orie
ntierungen für alle ihre künftigen Beschlüsse, die die dezentralisierten Agenturen der EU betreffen, an die Hand zu geben, insbes
ondere in Bezug auf Rolle und Stellung der Agenturen, ihre Struktur und Verwaltung, ihre Arbeitsweise, die Programmierung der Tätigkeiten und Ressourcen und die Verantwortlichkeit,
...[+++] die Kontrollen und die Transparenz sowie die Beziehungen zu den interessierten Kreisen.