Darüber hinaus sollte diese Verordnung öffentliche Urkunden erfassen, deren Vorlage von Uni
onsbürgern verlangt werden kann, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat haben, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen, wenn sie gemäß dem einschlägigen Unionsrecht ihr aktives oder passives Wahlrecht bei den Wahl
en zum Europäischen Parlament oder bei den Kommunalwahlen in dem Mitgliedstaat, in dem sie
ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben,
...[+++]ausüben möchten.