Die Kommission weist darauf hin, dass s
ich das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission gemäß ihrer Gemeinsamen Politischen Erklärung vom 27. Oktober 2011 zu erläuternden Doku
menten der Tatsache bewusst sind, dass die Informationen, die die Mitgliedstaate
n der Kommission hinsichtlich der Umsetzung von Richtlinien in innerstaatliches Recht erteilen, „klar und genau sein müssen“, um der Kommission die Erfüllung ihrer Aufgab
...[+++]e zu erleichtern, die Anwendung des Unionsrechts zu überwachen.