Auf die Mess
ung eines gegebenen Parameters darf jedoch nur während höchstens sechs Jahren verzichtet werden, unter der Bedingung, dass zwei Kontrollen, die mit einem Intervall von 6 Monaten stattfinden, Ergebnisse liefern, die für das Gr
undwasser die Bezugswerte BW nach der Anlage 1 des Dekrets vom 5. Dezember 2008 über die Bodenbewirtschaftung unt
erschreiten; falls keine Bezugswerte bestehen, sind folgende Werte zu berücksichtige
...[+++]n: