A. in der Erwägung, dass die libyschen Behörden am 9. Februar 1999 einige im „Al-Fatih“-Krankenhaus in Banghazi tätige bulgarische medizinische Mitarbeiter festnahmen, und in der Erwägung, dass am 7. Februar 2000 vor dem libyschen Volksgerichtshof ein Verfahren gegen sechs bulgarische Staa
tsangehörige, einen Palästinenser und neun Libyer wege
n vorsätzlicher Infizierung von 393 Kindern mit dem HIV-Virus e ...[+++]ingeleitet wurde, wobei der Vorwurf der Verabredung zur Begehung einer Straftat später fallen gelassen wurde,