96. bedauert, dass das Römische Statut des Internationalen Strafgeri
chtshofs noch immer nicht in das in der neuen APS-Verordnung enthaltene Verzeichnis der Übereinkommen aufgenommen wurde, die anzuerkennen Voraussetzung für den APS+-Status ist; wei
st darauf hin, dass eine Reihe von APS+-Bewer
bern nicht zu den Vertragsparteien des Statu ...[+++]ts gehören oder dieses noch nicht ratifiziert haben (z. B. Armenien, Pakistan); bekräftigt noch einmal, dass das Römische Statut in eine künftige Fassung des Verzeichnisses der Übereinkommen aufgenommen werden sollte;