Bei einem ordentlichen Änderungsverfahren muss eine Regierungskonferenz einberufen werden, die die Änderungsvorschläge im Konsens annimmt. Die Vertragsänderungen treten jedoch erst in Kraft, nachdem sie von allen EU-Ländern ratifiziert wurden.
Alle EU-landen moeten de wijzigingen op de verdragen ratificeren opdat ze in werking zouden treden.