(8) Es bedarf einer Angleichung der die Stellung und die wic
htigsten Rechte des Opfers betreffenden Vorschriften und Praktiken, darunter insbesondere das Recht auf eine Behandlung unter Achtung der Würde des Opfers, das Recht, Informationen zu erteilen und zu erhalten, das Recht, zu verstehen und verstanden zu werden, das Recht, in den verschiedenen Ph
asen des Verfahrens geschützt zu werden, das Recht auf Berücksichtigung der Schwierigkeiten infolge des Wohnsitzes in einem anderen Mitgliedstaat als jenem, in dem die Straftat begangen
...[+++]wurde.