Zugelassene Veranstalter dürfen Online-Gewinnspieldienste auf
ihrem Hoheitsgebiet ohne zusätzliche Zulassun
g anbieten. Andere berücksichtigen solche Zulassungen bei der Erteilung ihrer eigenen Zulassung an den Anbieter, er
legen in der Praxis aber ein System der Doppelzulassung auf, wobei jeder Anbieter unabhängig davon, ob er bereits in einem anderen Mitgliedstaat tätig ist, seine Dienste erst dann anbieten darf, wenn er eine Zulassung für ihr Hoheitsg
...[+++]ebiet erhalten hat.