C. in der Erwägung, dass schon s
eit einiger Zeit in Venezuela gewalttätige und unkontrollierte bewaffnete Gruppen („colectivos“), die auf der Seite der Regierung stehen, ihr Unwesen treiben, ohne strafrechtlich belangt zu werden; in der Erwägung, dass die Opposition diesen Gruppen vorwirft, sie hätten während der friedlichen Demonstrationen zu Gewalt aufgewiegelt, was zu Toten und einigen Verletzten geführt habe; in der Erwägung, dass die venezolanische Regierung diese Vorkommnisse no
ch nicht aufgeklärt oder vollständig untersucht h
...[+++]at;