Ausser für die in § 1 erwähnten Methoden 1, 7 und 10 kann ein u
nd dieselbe Methode oder Untermethode Gegenstand von zeitlich getrennten ursprünglichen Anträgen sein, unter der Bedingung, dass jede d
ieser Methoden oder Untermethoden andere Parzellen betreffen, als jene, die bereits Gegenstand einer noch nicht abgeschlossenen vorherigen Verpflichtung sind, und dass alle in der Anlage 1 beschriebenen entsprechenden Verpflichtungen für jeden ursprünglic
hen Antrag beachtet werden ...[+++].