5. Wurde bereits ein Typgenehmigungsbogen ausgest
ellt und stellt ein Technischer Dienst im Rahmen der Überwachung der Übereinstimmung der Produktion fest, dass ein Fahrze
ug, System, Bauteil oder eine selbstständige technische Einheit die Anforderungen dieser Verordnung nicht mehr erfüllt, fordert er die Typgenehmigungsbehörde auf, vom Hersteller zu verlangen, angemessene Korrekturmaßnahmen zu ergreifen, und fordert die Typgenehmigungsbehörde auf, den Typgenehmigungsbogen auszusetzen oder zu entziehen, sofern nicht
...[+++] angemessene Korrekturmaßnahmen zur Zufriedenheit des Technischen Dienstes getroffen wurden.