Während ein Kind, das in einer Unterrichtsanstalt eingeschrieben ist und mehrere Male an diesen Prüfungen teilnimmt, ohne sie zu bestehen, keine andere Sanktion erhält als die Verweigerung der gewünschten Orientierungsbescheinigung, ist ein Kind, das Hausunterricht erhält, gezwungen, diese Prüfungen innerhalb einer bestimmten Frist zu bestehen, wobei das Nichtbestehen nicht nur zur Folge hat, dass es die Orientierungsbescheinigung nicht erhalten kann, sondern auch, dass es in
einer organisierten oder subventionierten Unterrichtsanstalt oder einer Unterrichtsanstalt im Sinne von Artikel 3 des angefochtenen Dekrets eingeschrieben werden mu
...[+++]ss.