Diese Maßnahmen umfassen ein Verbot des Verkaufs von Rüstungsgütern und sonstigem Wehrmaterial, das zur internen Repression verwendet werden könnte, an Simbabwe, ein Verbot der Einreise in die EU‑Mitgliedstaaten und der Durchreise für Personen, die durch ihre Handlungen die Demokratie, die Achtung der Men
schenrechte und die Rechtsstaatlichkeit in Simbabwe ernsthaft untergraben, sowie das Einfrieren von Vermögen
swerten natürlicher oder juristischer Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die das Regime wirtschaftlich unterstützen
...[+++].