(7) Bevor ein Beschluss über die vorübergehende Wiedereinführung bestimmter Kontrollen an den Binnengrenzen gefasst wird, sollte rechtz
eitig und gründlich geprüft werden, inwieweit Maßnahmen, die auf die Beseitigung
des ursprünglichen Problems zielen, in Anspruch genommen werden können; dazu gehören neben Hilfsmaßnahmen durch EU-Einric
htungen wie Frontex oder Europol auch Unterstützungsmaßnahmen technischer oder finanzieller Art a
...[+++]uf nationaler und/oder auf Unionsebene.