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einem Euro an eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen des Privatrechts, die sich darüber einigen, und die in Handlungen und Arbeiten bezüglich
einer oder mehrerer Immobilie(n), die sich innerhalb des Areals für in Artikel D.V.1 und D.V.7 erwähnte Standorte befinden, drei Euro investieren, v
on denen mindestens zwei Euro der Einrichtung oder Schaffung von Wohnungen gewidmet werden, einschließlich der Handlungen
...[+++]und Arbeiten zur Neugestaltung dieser Immobilie(n).